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Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerks- leistungen von bis zu 1200 Euro im Jahr!
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Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Handwerksleistungen in einem selbst genutztem Einfamilienhaus oder einer Wohnung - dabei ist egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt
- alle Renovierungs-, Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten inkl. der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten - diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können.
- Leistungen und Zahlungen, die nach dem 01.01.2009 erbracht werden.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt gem. § 35a Abs. 3 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr: 20 % von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten - also
bis zu 1200 Euro! Ein Bespiel: Ein Renovierungsfachbetrieb wird mit der Renovierung einer Treppenanlage beauftragt: Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.000 Euro (zzgl. 19 % MwSt.).
Dabei entfallen 1.500 Euro auf Arbeitskosten und 500 Euro auf Materialkosten.
Wo und Wann gibt's den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten
Einkommensteuer verrechnet.
Hinweise:
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden. Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige hausnahe Dienstleistungen (z. B.:
Reinigen der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls bis zu 600 Euro
im Jahr.